Pflegerin des Beueler Pflegeteams erklärt einer Seniorin bei einem kostenlosen Beratungsgespräch die Unterlagen
Kostenlose Pflegeberatung in Bonn-Beuel

Pflegegrad, Antrag und Kosten

Wir finden gemeinsam den richtigen Weg für Ihre Situation, helfen beim Pflegegrad und nehmen Ihnen den Papierkram mit der Kasse ab.

Wo stehen Sie gerade?

Egal welche Situation,
wir helfen Ihnen weiter

Was Ihnen zusteht

Pflegegrad 1 bis 5:
was die Kasse jeden Monat zahlt

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt jeden Monat Geld von der Pflegekasse. Wie viel, hängt vom Pflegegrad ab — von 1 (leichte Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Hier die wichtigsten Beträge im Überblick.

1

Leichte Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

Pflegegeld

—

Pflegesachleistung

—

Entlastungsbetrag

131 €

2

Erhebliche Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

Pflegegeld

347 €

Pflegesachleistung

796 €

Entlastungsbetrag

131 €

3

Schwere Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

Pflegegeld

599 €

Pflegesachleistung

1.497 €

Entlastungsbetrag

131 €

4

Schwerste Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

Pflegegeld

800 €

Pflegesachleistung

1.859 €

Entlastungsbetrag

131 €

5

Schwerste Beeinträchtigung

mit besonderen Anforderungen

Pflegegeld

990 €

Pflegesachleistung

2.299 €

Entlastungsbetrag

131 €

Pflegegrad

Die Einstufung, die festlegt, wie viel Unterstützung jemand braucht, von 1 (geringer Bedarf) bis 5 (höchster Bedarf). Davon hängt ab, welche Beträge Ihnen zustehen.

Pflegegeld

Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst übernehmen, statt einen Pflegedienst zu beauftragen.

Pflegesachleistung

Das Budget, wenn ein Pflegedienst kommt. Das Geld geht direkt an den Pflegedienst, nicht an Sie.

Entlastungsbetrag

131 € im Monat, die Sie für stundenweise Betreuung, Hauswirtschaft oder Tagespflege nutzen können — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Kombination möglich

Wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst machen und ein Pflegedienst einen anderen Teil übernimmt, können Sie beide Töpfe anteilig nutzen.

Verhinderungspflege

Springt ein, wenn die pflegenden Angehörigen einmal ausfallen, etwa bei Urlaub oder Krankheit. Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 ein eigenes Jahresbudget von 3.539 €. Mehr dazu auf der Seite zur Verhinderungspflege.

Beträge gelten ab 01.01.2026. Quelle: §36 und §37 SGB XI.

Was wir Ihnen abnehmen

Bürokratie? Lassen Sie uns das machen.

Pflegegrad-Antrag

Wir füllen den Pflegeantrag gemeinsam mit Ihnen aus und beschreiben den Pflegebedarf so, dass die Einstufung am Ende auch wirklich passt.

Höherstufung

Ein höherer Pflegegrad lässt sich beantragen, wenn der Bedarf gewachsen ist. Wir prüfen die Erhöhung und übernehmen den Antrag für Sie.

Termin mit dem Medizinischen Dienst

Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und entscheidet über den Pflegegrad. Wir bereiten Sie bestens auf den Termin vor.

Widerspruch

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, prüfen wir den Bescheid. Wir formulieren den Widerspruch und legen ihn fristgerecht ein.

Hilfsmittel-Anträge

Pflegebett, Rollator, Inkontinenz-Material oder Verbrauchshilfsmittel. Wir beantragen alles bei der Kasse und kümmern uns um die Nachweise.

Das Team des Beueler Pflegeteams in grünen Poloshirts
Für pflegende Angehörige

Wir übernehmen den
gesetzlichen Beratungsbesuch

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld bekommen, schreibt das Gesetz regelmäßige Beratungsbesuche vor. Ohne diese Termine kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Pflegesituation an und kümmern uns um den Nachweis bei der Pflegekasse.

Pflegegrad 2 bis 5: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch alle 3 Monate

Hausbesuch bei Ihnen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause. Sie müssen nirgendwo hin.

Wir hören uns Ihre Situation an

Wie läuft die Pflege gerade? Wo gibt es Schwierigkeiten?

Konkrete Tipps für den Alltag

Wir zeigen Ihnen Wege, die Pflege im Alltag leichter zu machen.

Formulare füllen wir aus

Wir kümmern uns um den Nachweis und schicken alles direkt an die Pflegekasse.

Wir denken an die Fristen

Vor jedem Beratungsbesuch melden wir uns. Sie müssen sich nichts merken.

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.

Kostenlosen Rückruf anfordern

Für Sie kostenlos — der Beratungsbesuch wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Fragen und Antworten

Antworten auf die
häufigsten Fragen

Was kostet die Pflegeberatung beim Beueler Pflegeteam?

Unser telefonisches Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Hier hören wir zu und klären, was als Nächstes Sinn macht.

Der gesetzliche Beratungsbesuch zu Hause (nach §37.3) wird bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für Sie fällt dabei keine Zuzahlung an.

Bei privat Versicherten läuft es etwas anders: Hier wird der Beratungsbesuch zunächst selbst getragen und in der Regel von der privaten Pflegeversicherung erstattet. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst übernehmen. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es zum Beispiel an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.

Pflegesachleistung ist das Budget für einen Pflegedienst. Hier geht das Geld nicht an Sie, sondern direkt an den Pflegedienst, der die Pflege übernimmt.

Sie können auch beides kombinieren. Wenn Sie den Pflegedienst nur zum Teil in Anspruch nehmen, bekommen Sie für den nicht genutzten Teil anteilig Pflegegeld dazu.

Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Die volle Sachleistung beträgt 1.497 €, das volle Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie nur die Hälfte der Sachleistung über den Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes, also rund 300 €.

Welche Kombination für Sie am sinnvollsten ist, rechnen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Was ist der Unterschied zwischen der Pflegeberatung und dem Beratungsbesuch nach §37.3?

Die kostenlose Pflegeberatung ist unser Erstgespräch — für jeden, mit oder ohne Pflegegrad. Wir hören zu, finden gemeinsam einen Weg, der zu Ihrer Situation passt, helfen beim Antrag und klären die Kosten. Der Beratungsbesuch nach §37.3 ist dagegen ein gesetzlich vorgeschriebener Termin nur für pflegende Angehörige, die Pflegegeld bekommen. Beides bieten wir an.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie können Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen. Wir prüfen den Bescheid mit Ihnen und übernehmen das Schreiben. Wichtig ist die Frist: einen Monat nach Erhalt des Bescheids.

Brauche ich schon einen Pflegegrad, bevor ich Sie anrufen kann?

Nein. Sie können sich jederzeit bei uns melden — auch ohne Pflegegrad. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was möglich ist und welche nächsten Schritte Sinn machen.

Wie buche ich einen Beratungsbesuch zu Hause?

Rufen Sie uns einfach an unter 0228 477335 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir finden einen Termin, der zu Ihnen passt, und kümmern uns um den Rest.

Porträt von Sara Franchini, Pflegedienstleitung beim Beueler Pflegeteam

Ihre Ansprechpartnerin

Sara Franchini

Pflegedienstleitung

Mo-Fr 8-15 Uhr erreichbar

0228 477335

Erzählen Sie uns, worum es geht.

In einem ersten Gespräch hören wir zu und schauen gemeinsam mit Ihnen, was wirklich passt — für Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Tragen Sie sich unverbindlich ein und wir melden uns bei Ihnen.

Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.
Das hat leider nicht geklappt. Bitte rufen Sie uns an unter 0228 477335 oder schreiben Sie an info@beueler-pflegeteam.de.

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