
Wir finden gemeinsam den richtigen Weg für Ihre Situation, helfen beim Pflegegrad und nehmen Ihnen den Papierkram mit der Kasse ab.
Zu Hause geht vieles nicht mehr so leicht wie früher, bei Ihnen selbst oder bei einem Angehörigen. Vielleicht haben Sie schon überlegt, einen Pflegegrad zu beantragen, aber Sie sind unsicher, ob das in Ihrem Fall klappt. Oder Sie wissen, dass Sie Hilfe brauchen, wollen sich aber nicht selbst durch die Anträge arbeiten.
Es gibt schon einen Pflegegrad, aber im Alltag merken Sie, dass die Pflege deutlich aufwändiger geworden ist. Vielleicht reicht das Budget nicht mehr für alles, was gebraucht wird. Eine Höherstufung wäre möglich, aber Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen oder ob das überhaupt durchgeht.
Sie kümmern sich selbst um einen Angehörigen und bekommen dafür Pflegegeld von der Kasse. Das Gesetz schreibt vor, dass regelmäßig eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause kommt und schaut, wie alles läuft. Wird der Termin versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt jeden Monat Geld von der Pflegekasse. Wie viel, hängt vom Pflegegrad ab — von 1 (leichte Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Hier die wichtigsten Beträge im Überblick.
der Selbstständigkeit
der Selbstständigkeit
der Selbstständigkeit
der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen
Die Einstufung, die festlegt, wie viel Unterstützung jemand braucht, von 1 (geringer Bedarf) bis 5 (höchster Bedarf). Davon hängt ab, welche Beträge Ihnen zustehen.
Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst übernehmen, statt einen Pflegedienst zu beauftragen.
Das Budget, wenn ein Pflegedienst kommt. Das Geld geht direkt an den Pflegedienst, nicht an Sie.
131 € im Monat, die Sie für stundenweise Betreuung, Hauswirtschaft oder Tagespflege nutzen können — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst machen und ein Pflegedienst einen anderen Teil übernimmt, können Sie beide Töpfe anteilig nutzen.
Springt ein, wenn die pflegenden Angehörigen einmal ausfallen, etwa bei Urlaub oder Krankheit. Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 ein eigenes Jahresbudget von 3.539 €. Mehr dazu auf der Seite zur Verhinderungspflege.
Beträge gelten ab 01.01.2026. Quelle: §36 und §37 SGB XI.
Wir füllen den Pflegeantrag gemeinsam mit Ihnen aus und beschreiben den Pflegebedarf so, dass die Einstufung am Ende auch wirklich passt.
Ein höherer Pflegegrad lässt sich beantragen, wenn der Bedarf gewachsen ist. Wir prüfen die Erhöhung und übernehmen den Antrag für Sie.
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und entscheidet über den Pflegegrad. Wir bereiten Sie bestens auf den Termin vor.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, prüfen wir den Bescheid. Wir formulieren den Widerspruch und legen ihn fristgerecht ein.
Pflegebett, Rollator, Inkontinenz-Material oder Verbrauchshilfsmittel. Wir beantragen alles bei der Kasse und kümmern uns um die Nachweise.

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld bekommen, schreibt das Gesetz regelmäßige Beratungsbesuche vor. Ohne diese Termine kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Pflegesituation an und kümmern uns um den Nachweis bei der Pflegekasse.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause. Sie müssen nirgendwo hin.
Wie läuft die Pflege gerade? Wo gibt es Schwierigkeiten?
Wir zeigen Ihnen Wege, die Pflege im Alltag leichter zu machen.
Wir kümmern uns um den Nachweis und schicken alles direkt an die Pflegekasse.
Vor jedem Beratungsbesuch melden wir uns. Sie müssen sich nichts merken.
Für Sie kostenlos — der Beratungsbesuch wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Unser telefonisches Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Hier hören wir zu und klären, was als Nächstes Sinn macht.
Der gesetzliche Beratungsbesuch zu Hause (nach §37.3) wird bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für Sie fällt dabei keine Zuzahlung an.
Bei privat Versicherten läuft es etwas anders: Hier wird der Beratungsbesuch zunächst selbst getragen und in der Regel von der privaten Pflegeversicherung erstattet. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall gilt.
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst übernehmen. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es zum Beispiel an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.
Pflegesachleistung ist das Budget für einen Pflegedienst. Hier geht das Geld nicht an Sie, sondern direkt an den Pflegedienst, der die Pflege übernimmt.
Sie können auch beides kombinieren. Wenn Sie den Pflegedienst nur zum Teil in Anspruch nehmen, bekommen Sie für den nicht genutzten Teil anteilig Pflegegeld dazu.
Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Die volle Sachleistung beträgt 1.497 €, das volle Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie nur die Hälfte der Sachleistung über den Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes, also rund 300 €.
Welche Kombination für Sie am sinnvollsten ist, rechnen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch.
Die kostenlose Pflegeberatung ist unser Erstgespräch — für jeden, mit oder ohne Pflegegrad. Wir hören zu, finden gemeinsam einen Weg, der zu Ihrer Situation passt, helfen beim Antrag und klären die Kosten. Der Beratungsbesuch nach §37.3 ist dagegen ein gesetzlich vorgeschriebener Termin nur für pflegende Angehörige, die Pflegegeld bekommen. Beides bieten wir an.
Sie können Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen. Wir prüfen den Bescheid mit Ihnen und übernehmen das Schreiben. Wichtig ist die Frist: einen Monat nach Erhalt des Bescheids.
Nein. Sie können sich jederzeit bei uns melden — auch ohne Pflegegrad. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was möglich ist und welche nächsten Schritte Sinn machen.
Rufen Sie uns einfach an unter 0228 477335 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir finden einen Termin, der zu Ihnen passt, und kümmern uns um den Rest.

Ihre Ansprechpartnerin
Pflegedienstleitung
Mo-Fr 8-15 Uhr erreichbar
In einem ersten Gespräch hören wir zu und schauen gemeinsam mit Ihnen, was wirklich passt — für Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Tragen Sie sich unverbindlich ein und wir melden uns bei Ihnen.