
Egal ob Spritzen, Verbände, Medikamente oder Wundversorgung — wir übernehmen, was Ihr Arzt verordnet hat. Die Krankenkasse trägt die Kosten.
Vielleicht haben Sie chronische Wunden, die regelmäßig versorgt werden müssen. Vielleicht hat der Arzt Insulin verordnet, das täglich gespritzt wird. Vielleicht ist nach einer Operation eine genaue Medikation und Nachsorge nötig. Sie brauchen jemanden, der weiß, was er tut.
Sie haben die Pflege übernommen, weil es für Sie selbstverständlich war. Aber Sie sind kein medizinisches Personal. Beim Verbandwechsel, bei der Insulinspritze, bei den 9 Tabletten am Tag wächst die Unsicherheit. Sie wollen die Pflege richtig machen, aber das ist nicht Ihr Beruf.
Ihre Eltern oder Ihr Angehöriger wohnen allein, aber brauchen jeden Tag medizinische Versorgung. Sie können nicht jeden Tag vorbeischauen. Es muss jemand vorbeikommen, der zuverlässig die Verordnungen umsetzt und sich meldet, wenn sich etwas verändert.
Tabletten für die Woche vorsortieren, Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung, Augentropfen, Ohrentropfen, Salben und Insulingabe bei Diabetes.
Subkutane Injektionen (Spritzen unter die Haut, z.B. Heparin), intramuskuläre Injektionen und Infusionen, wenn die ärztliche Anordnung vorliegt.
Verbandwechsel, täglich oder nach Plan, Versorgung chronischer Wunden, auch bei Diabetes-Folgen oder offenen Beinen. Druckgeschwür-Versorgung. Versorgung nach Operationen.
Blutdruck und Puls messen, Blutzucker messen, Temperatur kontrollieren. Veränderungen dokumentieren und an den Arzt zurückmelden.
Katheterversorgung, Stomapflege und Versorgung von PEG-Sonden. Anlegen von Kompressionsstrümpfen.
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen — nicht von der Pflegekasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Bei manchen Leistungen kann eine geringe gesetzliche Zuzahlung anfallen: 10% der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Verordnung, maximal an 28 Tagen pro Kalenderjahr. Ab einer bestimmten Belastungsgrenze (1-2% des jährlichen Bruttoeinkommens) sind Sie davon befreit.
Behandlungspflege ist die Umsetzung ärztlicher Anordnungen zu Hause. Dazu gehören Tätigkeiten wie Spritzen, Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung. Geregelt ist das in §37 SGB V — also über die Krankenkasse. Anders als bei der Grundpflege braucht es keinen Pflegegrad, sondern eine Verordnung vom Arzt.
Zur Behandlungspflege gehören keine alltäglichen Pflegetätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Essen oder Toilettengang, das gehört zur Grundpflege und läuft über die Pflegekasse. Auch die Hauswirtschaft gehört nicht zur Behandlungspflege. Wir bieten alle drei Leistungen an und kombinieren sie, wo es geht.
Ja, immer. Für jede Behandlungspflege-Leistung braucht es eine Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt. Wenn Sie noch keine haben, helfen wir Ihnen, sie zu bekommen — wir kennen die richtigen Formulierungen und arbeiten mit vielen Hausärzten in Bonn-Beuel zusammen.
Das hängt von der Verordnung ab. Manche Familien brauchen uns einmal die Woche zum Verbandwechsel, andere täglich für die Insulingabe, wieder andere mehrmals täglich für die Medikamentengabe. Wir planen das gemeinsam mit Ihnen und dem Arzt.
Das hängt von der ärztlichen Verordnung ab. Häufig kommen wir mehrmals täglich für die Medikamentengabe, oder auch zum An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Oft wird das mit weiteren Leistungen kombiniert, etwa einmal pro Woche mit Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung, sodass ein Besuch alles abdeckt. Wie genau Ihr Start aussieht, stimmen wir vorher gemeinsam mit Ihnen ab.
Ja, und das ist häufig sinnvoll. Wenn Sie sowohl Behandlungspflege (Krankenkasse) als auch Grundpflege (Pflegekasse) brauchen, kombinieren wir das in einem Besuch. Dasselbe Team, ein Termin, alles aus einer Hand.
In den meisten Fällen innerhalb weniger Tage. Wenn es eilig ist, etwa nach einer Krankenhausentlassung oder bei einer frisch verordneten Therapie, sind wir auch kurzfristig für Sie da.

Ihre Ansprechpartnerin
Pflegedienstleitung
Mo-Fr 8-15 Uhr erreichbar
In einem ersten Gespräch hören wir zu und schauen gemeinsam mit Ihnen, was wirklich passt — für Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Tragen Sie sich unverbindlich ein und wir melden uns bei Ihnen.